GHS-Verordnung
Steht für „Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals“. Übersetzt bedeutet dies „Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“. Diese Verordnung der Vereinten Nationen beschreibt ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern. GHS bildet auch die Basis für die seit 2009 gültige europäische CLP-Verordnung. Die Grundidee: Einheitliche Gefahren-Piktogramme und Texte minimieren das Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bei Herstellung, Transport und Verwendung von Chemikalien bzw. Gefahrstoffen weltweit. Laut GHS müssen solche Gefahrenstoffe folgendermaßen ausgezeichnet werden:
1. Gefahrenpiktogramm:
Ggf. mit einem gemeinsamen Signalwort („Achtung“ oder „Gefahr“). Die bisher in der EU geltenden Kennzeichnungsmethoden für Gefahrstoffe werden ersetzt; an die Stelle der veralteten Gefahrensymbole mit ihren Gefahrenbezeichnungen treten nun die Gefahrenpiktogramme.
2. Gefahren- und Sicherheitshinweise:
- H-Sätze (Hazard Statements) für Gefahrenhinweise: Sie beschreiben Gefährdungen, die von den chemischen Stoffen oder Zubereitungen ausgehen.
- P-Sätze (Precautionary Statements) für Sicherheitshinweise: Sie geben Sicherheitshinweise im Umgang damit.
- EUH-Sätze (besondere Gefährdungen) sind Gefahrenhinweise, die aus DSD und DPD übernommen, aber noch nicht in das GHS aufgenommen wurden.
Die Hinweistexte werden mit einer dreistelligen Nummer kodiert. Die erste Ziffer steht für die Gruppierung der Gefahr bzw. des Sicherheitshinweises. Die letzten beiden Stellen sind laufende Nummern, bei den H-Sätzen entsprechend den Gefahrenklassen gruppiert. Weitere Unterteilungen mit nachgestellten Buchstaben kommen vor.
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